Um eine gleich bleibende Wasserqualität zu garantierten, werden strenge Untersuchungsvorschriften eingehalten, so dass unser Trinkwasser immer hohen Qualitätsansprüchen gerecht wird. Die chemischen und bakteriologischen Untersuchungen werden regelmäßig durchgeführt. Das genaue Ergebnis der letzten Trinkwasseruntersuchung finden sie am Ende dieser Seite zum herunterladen.

 

Härtebereich III = 22,5 °dH
Klosterdorf | Schwarzenberg | Kornhöfstadt | Schnodsenbach | Burgambach | Erlabronn | Neuses | Zeisenbronn | Grappertshofen Haus-Nr. 10-24 und 30-36 | Scheinfeld obere Bergstraße (ab Josef-Wiesner-Straße)
Härtebereich III = 25,0 °dH
Scheinfeld ohne obere Bergstraße (ab Josef-Wiesner-Straße) | Grappertshofen ohne Haus-Nr. 10-24 und 30-36 | Hohlweiler | Oberlaimbach | Unterlaimbach | Thierberg | Ruthmannsweiler

 

Unser Wasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich Härte in mmol/l Härte in dH
I (weich) bis 1,5 bis 8,4
II (mittel) über 1,5 bis 2,5 über 8,4 bis 14
III (hart) über 2,5 über 14

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

°dH = Grad deutscher Härte

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