Die nachfolgenden Gebühren für die Trinkwasserversorgung gelten seit 1. Oktober 2023.

Die Stadt Scheinfeld erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren. Die komplette Wasserabgabesatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung finden Sie unter Satzungen und Verordnungen auf dem Internetauftritt der Stadt Scheinfeld unter stadt-scheinfeld.de

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler; sie ist keine „Wasserzählergebühr“.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss bis zu 2,5 m³/h 60,00 € netto / Jahr. Bei größeren Nenndurchflussmengen gelten die Preise gemäß Gebührensatzung.

 

Verbrauchsgebühr

2,60 € / m²

  • zzgl. Umsatzsteuer (7%)

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