Gebühren für die Trinkwasserversorgung ab 05. August 2014



Die Stadt Scheinfeld erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler; sie ist keine „Wasserzählergebühr“.



Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss bis zu 2,5 m³/h 46,00 € netto / Jahr.



Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,85 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die angegebenen Nettopreise gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, diese beträgt z. Zt. 7 %.



Alle Angaben ohne Gewähr.