Zu Ihrem Hausanschluss kommen Sie auf vielen verschiedenen Wegen. Sie können alle notwendigen Formulare hier herunterladen und uns per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Gerne können Sie auch persönlich bei uns vorbeischauen. Für Ihre Anmeldung brauchen wir zum einen den Grundrissplan (M 1:100) auf dem der Hausanschlusskasten, der Zählerschrank und die Position der Hauseinführung eingezeichnet sind. Zusätzlich benötigen wir einen Lageplan (M 1:1000) bzw. eine Flurkarte mit dem Gebäudegrundriss. Sinnvollerweise führt Ihr Installateur/Elektrofachbetrieb die Anmeldung für Sie durch!

Vor dem Baubeginn müssen die Lage der Hauseinführung sowie die Trassenführung mit uns abgesprochen werden. Die Versorgungsleitungen müssen geradlinig und auf dem kürzesten Weg in das Gebäude eingeführt werden. Versorgungsleitungen dürfen nicht überbaut werden.

Für die Baugruben und Leitungsgräben ist der Anschlussnehmer auf seinem Grundstück verantwortlich. Der Ausführungstermin ist mindesten eine Woche vorher mit den Stadtwerken Scheinfeld und bei Bedarf mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Bei den Aufgrabungsarbeiten ist die DIN 4124, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Leitungsschutzanweisungen zu beachten. Leitungsverlegearbeiten werden nur von den Stadtwerken, anderen Versorgungsträgern und deren Beauftragten ausgeführt. Einzel- bzw. Mehrspartenhauseinführungen für unterkellerte und nicht unterkellerte Gebäude sowie die Mauerwerkseitige Abdichtung müssen DVGW zugelassen sein.

KG-Rohre und Kabelschutzrohre sind als Hauseinführung nicht zulässig! Mehrsparteneinführungen für kellerlose Gebäude sind bauseits einzubringen. Die Verantwortung liegt dabei beim Anschlussnehmer (wasser- und gasdicht nach DIN 18322 / DIN 18012). Zugelassene Hauseinführungen erhalten Sie bei den Stadtwerken Scheinfeld oder im Fachhandel. Der Hausanschlussraum ist so zu planen, dass alle Versorgungsleitungen und Zähler ordnungsgemäß installiert und gewartet werden können. Raum und Flächenbedarf müssen den Anforderungen der DIN 18012 entsprechen.

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