Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt diese modernen Messeinrichtungen für Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh pro Jahr bzw. Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis zu 7 kWh ab 2023 vor.

Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt vom Alter ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten ab.

 

Ihr neuer Zähler ist eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME). Dabei handelt es sich um einen elektronischen Stromzähler mit digitaler Anzeige. In dieser sehen Sie den aktuellen Zählerstand und die aktuelle Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte. Außerdem können Sie nach Eingabe einer persönlichen PIN Ihre detaillierten Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre einsehen. Dadurch erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und können so Einsparpotenziale erkennen.

Der Gesetzgeber und auch die Stadtwerke Scheinfeld gewährleisten höchste Standards bei Sicherheit und Datenschutz. Ihre moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert nur ihre Verbrauchswerte und ist zusätzlich durch eine PIN geschützt.

Den Termin für den Wechsel teilen wir Ihnen vorab mit. Einer unserer Monteure baut den alten Zähler aus und den neuen ein. Wichtig ist, dass Sie dem Monteur Zugang zu Ihrem Zähler gewähren. Selbstverständlich kann sich der Monteur bei Bedarf ausweisen. Der Wechsel dauert ca. eine Stunde. Die Stromversorgung wir während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen.

Für Ihren Zähler und den Messstellenbetrieb bezahlen Sie 20 Euro (brutto) pro Jahr. Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt.

Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag bezahlt. Für den Zählerwechsel selbst fallen keine Kosten an.

Der Kosten für Zähler und Messstellenbetrieb werden in der Regel über Ihren Stromanbieter verrechnet. Sofern der Stromanbieter nicht bereit ist, die Abrechnung für den Zähler zu übernehmen, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung.

Nach wie vor lesen wir den Zählerstand bei Ihnen ab oder Sie melden uns diesen in gewohnter Form (z.B. online, per Ablesekarte etc.).

Mein Messstellenbetreiber ist Ansprechpartner bei:

  • Einbau und Wechsel meines Stromzählers
  • Wartung und Betrieb meines Stromzählers
  • Ablesung der Zählerstände und Fragen dazu

Mein Stromanbieter ist Ansprechpartner bei:

  • Fragen zu meiner Stromrechnung und Abschlagszahlungen
  • Änderung meiner Daten (z.B. Umzug)
  • Fragen zu meinem Stromvertrag (z.B. Tarifwechsel)

 

 

Sie bleiben unabhängig!

  • Sie sind auch weiterhin nicht an einen Stromtarif gebunden
  • Bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeit
  • Ihr Verbrauchsverhalten wird nicht analysiert

 

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